Evangelische Stadtsynode tagte
- 23.03.2025 -
Die Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Freiburg tagte am vergangenen Samstag (22. März) im Gemeindezentrum Matthäus. Auf der Tagesordnung standen unter anderem ein Bericht aus dem Stadtkirchenrat zum Strategieprozess mit Grundsatzbeschluss zum Immobilienerwerb. Darüber hinaus beschäftigten sich die Synodalen mit den sogenannten Lebensordnungen: den Regelungen wie zukünftig Taufen, Hochzeiten und Bestattungen gefeiert werden.
In ihrer Funktion als Vorsitzende des Stadtkirchenrats berichtete Dekanin Angela Heidler über den Stand des Strategieprozesses Ekiba 2032. Nach den einschneidenden Beschlüssen zur Reduzierung von Personal und Gebäude Ende 2023 entwickelt die evangelische Kirche in Freiburg tragfähige Konzepte für eine vielfältige, lebendige Arbeit. Gemeinden erarbeiten Gottesdienstkonzepte, entwickeln neue Ideen und Formate, der Stadtkirchenrat erarbeitet thematische Schwerpunkte für die nächsten Jahre, die auch mit Personal hinterlegt werden sollen, und berät bei der Entwicklung von Gebäuden. Ein Aspekt bei den Gebäudefragen betrifft die Dienstwohnungen der Pfarrpersonen. Synodenvorsitzende Regina D. Schiewer wies auf die frühere Empfehlung der Landeskirche hin, Pfarrhäuser und Pfarrdienstwohnungen abzustoßen und nach Bedarf anzumieten. Die evangelische Kirche in Freiburg hat daher in den zwei letzten Jahrzehnten Pfarrhäuser verkauft und mietet inzwischen über die Hälfte der Dienstwohnungen an. Da die Kirche aber verpflichtet ist, angemessenen Wohnraum für die Pfarrpersonen zur Verfügung zu stellen, ist die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Freiburg – Verfügbarkeit und Miethöhen – inzwischen ein gravierendes Hindernis für die Gewinnung und Bindung von Personal für die Kirche. Zudem wird die Landeskirche die Zuschüsse für angemietete Dienstwohnungen in Höhe von 70 Prozent der Nettokaltmiete zukünftig streichen. Die Synode fasste den Beschluss im Rahmen der strategischen Dienstwohnungsplanung, auch Wohnungseigentum auf dem Gebiet der Stadt Freiburg erwerben zu können und als Dienstwohnungen zur Verfügung zu stellen.
Ein Impulsreferat von Pfarrer Rainer Heimburger, Leiter der Arbeitsstelle Gottesdienst bei der Landeskirche, führte die Synodalen in die Fragen ein, wie zukünftig Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen gefeiert werden können. Die Kirche möchte damit noch besser und individueller auf Menschen zugehen und ihren Wünschen und Lebenssituationen Rechnung tragen: beispielsweise eine Taufe im nahegelegenen Bach, eine Trauung an einem Ort, mit dem das Brautpaar sich verbunden fühlt oder die Trauerfeier mit Bestattung im Friedwald. Die Kirche soll sich hier noch mehr als Dienstleisterin verstehen, die Menschen bei diesen besonderen Schnittstellen des Lebens individuell begleitet – zur Diskussion steht auch, was dies für Anfragen von Personen bedeutet, die keine Kirchenmitglieder sind. Im Anschluss diskutierten die Synodalen in kleinen Gruppen darüber. Die Ergebnisse werden der Landeskirche mitgeteilt, auch jede Gemeinde kann der Landeskirche bis Mitte diesen Jahres Rückmeldung geben. Im nächsten Frühjahr wird die Landessynode die neuen Leitlinien verabschieden.

