- Wir treten für eine gute Zusammenarbeit ein und stärken das Verständnis für den kirchlichen Auftrag in der Einrichtung.
- Wir geben Informationen über aktuelle Veränderungen der arbeitsrechtlichen Regelungen.
- Wir geben Hilfestellung bei der Klärung von sozialen Konflikten unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Wir unterstützen bei der Klärung von Interessenskonflikten mit der Dienststellenleitung.

Grundsätze der MAV
ist ein von den Mitarbeitenden der evangelischen Kirche in Freiburg gewähltes Organ. Eine Wahlperiode dauert 4 Jahre.
in den Dienststellen der evangelischen Landeskirche und den Einrichtungen der Diakonie haben die Funktion eines Personalrates im öffentlichen Dienst bzw. eines Betriebsrates in der Privatwirtschaft.
ist ein Organ der Kirchenleitung und bestimmt oder berät u.a. bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten mit.
streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
setzen sich für den Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
entsenden Mitglieder zur Delegiertenversammlung bei der die MitarbeiterInnen des Gesamtausschusses der Mitarbeitenden im kirchlichen und diakonischen Dienst in Baden gewählt werden.
vertritt die Interessen aller Beschäftigten in Kirche und Diakonie gegenüber den landeskirchlichen und diakonischen Gremien. Dazu entsendet er VertreterInnen in die Arbeits-rechtliche Kommission (ARK), die Ständige Konferenz (StäKo) und die Bundeskonferenz (BuKo) sowie andere Gremien. Außerdem beraten, unterstützen und informieren sie die einzelnen MAVen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
hat die Aufgabe, im Rahmen der Ordnung der Landeskirche arbeitsrechtliche Regelungen zu beschließen. Diese betreffen den Inhalt, Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmen mit!
Mitarbeitende der Evangelischen Kirche in Freiburg wirken durch die MAV an den Gestaltungs-, Veränderungs- und Entscheidungsprozessen des Dienstgebers mit.
Die MAV in Freiburg ist für alle Beschäftigten zuständig, deren Anstellungsträger der Ev. Stadtkirchenbezirk ist, welche per Gestellungsvertrag diesem zugeordnet werden oder deren Einrichtungen eine Wahlgemeinschaft mit der MAV der Ev. Kirche gebildet haben. Sie trifft sich 2x im Monat zu ihren Sitzungen in der MAV-Geschäftsstelle im Pfarrhaus der Friedensgemeinde. Die MAV informiert mit dem Versand einer Infobroschüre sowie von Kurzinformationen über aktuelle arbeitsrechtliche Themen und Neuerungen. Außerdem lädt sie alle Beschäftigten mindestens einmal im Jahr zu einer Mitarbeitendenversammlung ein, bei der neben vielseitigen Informationen die Möglichkeit besteht, eigene Anregungen einzubringen.
Hilfreiche Links:

Gesamtausschuss der Beschäftigten im kirchlichen und diakonischen Dienst
Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse und Gesamtmitarbeitendenvertretungen im Bereich der EKD

