Betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Chance für Sie, wenn Sie in den zurückliegenden 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder unterbrochen erkrankt waren:

  • BEM ist die strukturierte Suche mithilfe interner und externer Partner nach einem individuell angepassten Arbeitsplatz für leistungsgeminderte Mitarbeitende.
  • BEM hat zum Ziel, Maßnahmen zu finden, die möglichst zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit betroffener Mitarbeitenden beitragen.
  • Ihr Dienstgeber muss Ihnen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung das BEM-Verfahren anbieten. Unabhängig davon können auch Sie das BEM-Verfahren formlos beantragen. Der Anspruch ist im § 84, Absatz 2 SGB IX gesetzlich verankert.
  • Durch BEM soll ein Arbeitsplatzverlust, Arbeitslosigkeit, ALG II oder gar eine drohende Erwerbsminderungsrente vermieden werden.
  • BEM kann gelingen, wenn sich die betroffenen Mitarbeitenden darauf einlassen können.
 
Weitere Infos im unten stehenden Flyer für Sie!
 
Flyer vom Gesamtausschuss als Information über den Ablauf und die Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement  
B E M-Flyer.pdf B E M-Flyer.pdf [16.1 kB]        

Quelle: Gesamtausschuss

  
           
Das BEM-Team des Stadtkirchenbezirks in Freiburg besteht aus 2 Personen, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können, wenn bei Ihnen ein BEM-Verfahren ansteht oder Sie ein BEM-Verfahren beantragen wollen oder sich einfach über BEM informieren wollen.  

Ansprechpartnerinnen sind: 

Patricia Frey als leitendes BEM-Mitglied
sowie Edeltraud Bockstahler-König aus dem Team der MAV.  
 
Kontaktdaten:
 
Patricia Frey:
patricia.frey@kbz.ekiba.de oder 0172 7912558

Edeltraud Bockstahler-König:
edeltraud.bockstahler-koenig@kbz.ekiba.de oder 0761-205 741-132